Zugang zu Informationen
Recht auf Zugang zu Informationen und Wiederverwendung von Informationen
Auf Grundlage von Artikel 3 des Gesetzes über das Recht auf Zugang zu Informationen (»Narodne novine«, Nr. 25/13, 85/15) ist das Recht natürlicher und juristischer Personen auf Zugang zu Informationen durch die Offenheit und Öffentlichkeit der Tätigkeit öffentlicher Stellen geregelt.
Das Recht auf Zugang zu Informationen und die Wiederverwendung von Informationen umfasst das Recht der Nutzerinnen und Nutzer, Informationen zu verlangen und zu erhalten, sowie die Verpflichtung der öffentlichen Stelle, den Zugang zu der angeforderten Information zu ermöglichen bzw. Informationen unabhängig von einem gestellten Antrag zu veröffentlichen, wenn eine solche Veröffentlichung aus einer durch Gesetz oder eine andere Vorschrift festgelegten Verpflichtung resultiert.
Das Recht auf Zugang zu Informationen und die Wiederverwendung von Informationen ist geregelt und wird in Übereinstimmung mit dem Gesetz über das Recht auf Zugang zu Informationen (»Narodne novine«, Nr. 25/13, 85/15) ausgeübt. In diesem Gesetz werden die Grundsätze für das Recht auf Zugang zu Informationen und deren Wiederverwendung, die Einschränkungen dieses Rechts sowie das Verfahren zu seiner Ausübung und zum Schutz des Rechts auf Zugang zu Informationen und die Wiederverwendung von Informationen festgelegt.
Informationsbeauftragte/r
Der Tourismusverband der Stadt Novi Vinodolski informiert die Öffentlichkeit über seine offizielle Website mithilfe von Dokumenten und Informationen, über die er verfügt und die öffentlich in elektronischer Form zugänglich sind; auf diese Dokumente kann ohne Einreichung eines besonderen Antrags zugegriffen werden. Der Zugang zu allen anderen Informationen und Dokumenten erfolgt durch Einreichen eines mündlichen oder schriftlichen Antrags.
Das Recht auf Zugang zu Informationen und die Wiederverwendung von Informationen wird durch Einreichen eines Antrags bei der/dem Informationsbeauftragten des Tourismusverbands der Stadt Novi Vinodolski auf eine der folgenden Arten ausgeübt:
- telefonisch unter: +385 (0) 51 791 171
- per Fax unter: +385 (0) 51 244 306
- per E-Mail an die/den Informationsbeauftragte/n: info@tz-novi-vinodolski.hr, mittels des Formulars Antrag auf Zugang zu Informationen / Antrag auf Ergänzung oder Berichtigung von Informationen / Antrag auf Wiederverwendung von Informationen;
- per Post an die Adresse: Turistička zajednica Grada Novi Vinodolski, Kralja Tomislava 6, 51250 Novi Vinodolski, Kroatien, mittels des Formulars Antrag auf Zugang zu Informationen / Antrag auf Ergänzung oder Berichtigung von Informationen / Antrag auf Wiederverwendung von Informationen;
- persönlich unter der Adresse: Turistička zajednica Grada Novi Vinodolski, Kralja Tomislava 6, 51250 Novi Vinodolski, Montag bis Freitag von 07:00 bis 15:00 Uhr
Bedingungen für die Wiederverwendung von Informationen:
- Die öffentliche Stelle stellt der Nutzerin/dem Nutzer die Daten für die Wiederverwendung ohne Einschränkungen, zur freien Nutzung und in einem offenen Format zur Verfügung.
- In begründeten Fällen kann die öffentliche Stelle Bedingungen für die Wiederverwendung festlegen. Falls solche Bedingungen festgelegt werden, dürfen deren Inhalt und Anwendung die Möglichkeit der Wiederverwendung nicht ungerechtfertigt einschränken und nicht zur Beschränkung des Wettbewerbs verwendet werden.
- Die Bedingungen für die Wiederverwendung von Informationen dürfen nicht diskriminierend sein gegenüber gleichen oder ähnlichen Arten von Informationen, weder für kommerzielle noch für nichtkommerzielle Nutzung.
- Für eine öffentliche Stelle, die ihre eigenen Informationen als Grundlage für kommerzielle Tätigkeiten nutzt, die nicht in ihren öffentlichen Aufgabenbereich fallen, gelten dieselben Bedingungen wie für andere Nutzerinnen und Nutzer.
- Die Arten und der Inhalt der Genehmigungen, die die Wiederverwendung festlegen und den standardisierten offenen Lizenzen entsprechen, werden durch eine Verordnung des für Verwaltungsangelegenheiten zuständigen Ministers geregelt.
- Die öffentliche Stelle ist verpflichtet, auf ihrer Internetseite die Genehmigungen zu veröffentlichen, in denen die Bedingungen für die Wiederverwendung festgelegt sind, oder Links zu solchen Genehmigungen gemäß den standardisierten offenen Lizenzen bereitzustellen.
Antrag auf Zugang zu Informationen (Formular 2)
Antrag auf Ergänzung oder Berichtigung von Informationen (Formular 3)
Antrag auf Wiederverwendung von Informationen (Formular 4)
Informations- und Datenschutzbeauftragte/r: Ljiljana Stošić
Turistička zajednica Grada Novi Vinodolski, Kralja Tomislava 6, 51250 Novi Vinodolski
Tel.: +385 (0) 51 791 171
Fax: +385 (0) 51 244 306
E-Mail der/des Informationsbeauftragten: info@tz-novi-vinodolski.hr
Die Sprechzeiten für den Publikumsverkehr sind von Montag bis Freitag von 07:00 bis 15:00 Uhr.
Gebühr für den Zugang zu Informationen
Der Tourismusverband der Stadt Novi Vinodolski ist berechtigt, die tatsächlich entstandenen Materialkosten in Rechnung zu stellen, die durch die Bereitstellung von Informationen für die Nutzerinnen und Nutzer des Rechts auf Zugang zu Informationen und Wiederverwendung von Informationen entstehen, ebenso wie die Kosten für die Zustellung der angeforderten Informationen. Diese werden gemäß dem Kriterij za određivanje visine naknade stvarnih materijalnih troškova i troškova dostave informacije (im Folgenden: „Kriterij“), auf Grundlage von Artikel 19 Abs. 2 des Gesetzes über das Recht auf Zugang zu Informationen (»Narodne novine«, Nr. 25/13, 85/15), erhoben.
Die Höhe der tatsächlichen Materialkosten wird wie folgt festgelegt:
- Kopie einer A4-Seite – 0,03 Euro
- Kopie einer A3-Seite – 0,07 Euro
- Farbkopie einer A4-Seite – 0,13 Euro
- Farbkopie einer A3-Seite – 0,21 Euro
- elektronische Aufzeichnung auf einer CD – 0,53 Euro
- elektronische Aufzeichnung auf einer DVD – 0,80 Euro
- elektronische Aufzeichnung auf einer Speicherkarte, abhängig von der Speicherkapazität: 27,87 Euro für 64 GB 19,91 Euro für 32 GB 15,93 Euro für 16 GB 6,64 Euro für 8 GB 3,98 Euro für 4 GB
- Umwandlung einer Dokumentenseite aus physischer in elektronische Form – 0,11 Euro
- Umwandlung einer Aufnahme von Videobändern, Audiokassetten oder Disketten in eine elektronische Aufzeichnung – 0,13 Euro
Die Zustellungskosten für Informationen werden nach dem gültigen Preisverzeichnis der regulären Postdienste berechnet.
HINWEIS: Für Dienstleistungen, die im Kriterij nicht aufgeführt sind, bestimmt die öffentliche Stelle die Höhe der Gebühr, indem sie den durchschnittlichen Marktpreis für die Dienstleistung, die Abschreibungskosten, die ihr entstehen, sowie die Kosten für Postdienste hinzurechnet. Die Zustellungskosten für Informationen werden gemäß dem gültigen Preisverzeichnis der Postdienste berechnet. Die Nutzerin/der Nutzer des Rechts auf Information muss den voraussichtlichen Betrag der tatsächlichen Materialkosten im Voraus vollständig entrichten. Wird dieser Betrag nicht fristgerecht bezahlt, gilt dies als Rücknahme des Antrags. Der Tourismusverband der Stadt Novi Vinodolski stellt der Nutzerin/dem Nutzer des Rechts auf Information eine Rechnung in Höhe der Gebühr aus, die im Kriterij festgelegt ist.
Gebühr für die Wiederverwendung von Informationen
Der Tourismusverband der Stadt Novi Vinodolski erhebt keine Gebühr für die Wiederverwendung von Informationen, wenn Informationen auf den offiziellen Websites öffentlicher Stellen oder offiziellen Portalen veröffentlicht werden oder wenn Informationen zwischen öffentlichen Stellen zum Zweck der Erfüllung ihrer Aufgaben ausgetauscht werden.
Nach Artikel 2 der Verordnung über die Kosten für die Wiederverwendung von Informationen (»Narodne novine«, Nr. 87/18) kann der Tourismusverband der Stadt Novi Vinodolski der Nutzerin/dem Nutzer die aufgrund ihres/seines Antrags entstandenen Kosten in Rechnung stellen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Die öffentliche Stelle, die Daten für die Wiederverwendung bereitstellt, wird überwiegend aus eigenen Einnahmen finanziert, oder
- Die Nutzerin/der Nutzer beantragt Informationen, mit denen die öffentliche Stelle ausreichende Einnahmen erwirtschaftet, um die Kosten für deren Sammlung, Erstellung, Vervielfältigung und Veröffentlichung zu decken,
- Punkt 2 gilt als erfüllt, wenn dies durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes erlassenen Vorschrifts vorgesehen ist oder wenn eine solche Verpflichtung aus einer gängigen Verwaltungspraxis hervorgeht,
- Dies gilt für öffentliche Stellen, die ihre Informationen als Grundlage für kommerzielle Tätigkeiten nutzen, welche nicht in ihren öffentlichen Aufgabenbereich fallen.
Interne Akte
- Aktionsplan zur Erhöhung der Transparenz und Offenheit in der öffentlichen Stelle für das Jahr 2017,
- Beschluss über die Ernennung der/des Informationsbeauftragten,
- Beschluss über die Einrichtung des offiziellen Registers zur Ausübung des Rechts auf Zugang zu Informationen,
- Beschluss über die Höhe der Gebühr (Preisliste) für die tatsächlichen Materialkosten,
- Beschluss über die Preisliste für die Kosten der Wiederverwendung von Informationen,
- Offizielles Register der Anträge, Verfahren und Entscheidungen über die Ausübung des Rechts auf Zugang zu Informationen und die Wiederverwendung von Informationen.
Selbstevaluierungsfragebogen
Berichte
- Bericht über die Umsetzung des Gesetzes über das Recht auf Zugang zu Informationen für das Jahr 2025
- Bericht über die Umsetzung des Gesetzes über das Recht auf Zugang zu Informationen für das Jahr 2024
- Bericht über die Umsetzung des Gesetzes über das Recht auf Zugang zu Informationen für das Jahr 2023
- Bericht über die Umsetzung des Gesetzes über das Recht auf Zugang zu Informationen für das Jahr 2022
- Bericht über die Umsetzung des Gesetzes über das Recht auf Zugang zu Informationen für das Jahr 2021
- Bericht über die Umsetzung des Gesetzes über das Recht auf Zugang zu Informationen für das Jahr 2020
- Bericht über die Umsetzung des Gesetzes über das Recht auf Zugang zu Informationen für das Jahr 2019
- Bericht über die Umsetzung des Gesetzes über das Recht auf Zugang zu Informationen für das Jahr 2018
- Bericht über die Umsetzung des Gesetzes über das Recht auf Zugang zu Informationen für das Jahr 2017
- Bericht über die Umsetzung des Gesetzes über das Recht auf Zugang zu Informationen für das Jahr 2016
Anträge
- Antrag auf Zugang zu Informationen
- Antrag auf Ergänzung oder Berichtigung von Informationen
- Antrag auf Wiederverwendung von Informationen