Öffentlicher Aufruf zur Gewährung von Fördermitteln für Veranstaltungen von allgemeiner Bedeutung für den Tourismusverband der Stadt Novi Vinodolski im Jahr 2025
29. November 2024
Auf Grundlage des Gesetzes über Vereine (ABl. 74/14, 70/17, 98/19), der Verordnung über Kriterien, Maßstäbe und Verfahren zur Finanzierung und zum Abschluss von Programmen und Projekten von allgemeinem Interesse, die von Vereinen durchgeführt werden (ABl. 26/15, 37/21), sowie auf Grundlage des Jahresplans der Tourismusgemeinschaft der Stadt Novi Vinodolski (im Folgenden: TZG Novi Vinodolski), wird folgender
ÖFFENTLICHER AUFRUF
zur Gewährung von Unterstützung durch Sponsoring und (Mit-)Finanzierung von Veranstaltungen und anderen Ereignissen von allgemeinem Interesse für die Tourismusgemeinschaft der Stadt Novi Vinodolski im Jahr 2025
veröffentlicht:
I.
Im Haushalt der Tourismusgemeinschaft der Stadt Novi Vinodolski für das Jahr 2025 sind Mittel für Sponsoring von ein- und mehrtägigen Veranstaltungen sowie für die (Mit-)Finanzierung von Veranstaltungen und anderen Ereignissen von allgemeinem Interesse vorgesehen, die im Jahr 2025 stattfinden. Als Veranstaltungen und Ereignisse im Sinne dieses Öffentlichen Aufrufs gelten Aktivitäten von Vereinen/Klubs/Verbänden oder anderen juristischen und natürlichen Personen, die verschiedene Veranstaltungen, Darstellungsformen und Ausdrucksweisen in den Bereichen Kultur und Kulturerbe, Sport, Bildung, Gedenken an bedeutende Ereignisse oder Daten usw. repräsentieren und die mit dem Ziel organisiert werden, Unterhaltung zu bieten, zu informieren sowie zur Verbesserung der Qualität und Quantität des Angebots in der Stadt Novi Vinodolski beizutragen – insbesondere außerhalb der Tourismussaison – und das Image der Stadt zu stärken. Diese Veranstaltungen sollen von internationaler, nationaler, regionaler oder lokaler Bedeutung sein.
II.
Der Gesamtbetrag dieses Öffentlichen Aufrufs beläuft sich auf 25.000,00 Euro. Die Mittel werden unter den Antragstellern verteilt, die die Bedingungen erfüllen. Der Zuschuss pro Veranstaltung/Ereignis beträgt mindestens 130,00 Euro und höchstens 4.000,00 Euro.
III.
Nicht rückzahlbare Fördermittel können ausschließlich für die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen im Gebiet der Stadt Novi Vinodolski im Jahr 2025 gewährt werden, und zwar für:
kulturelle, unterhaltsame, sportliche, önogastronomische, historische, traditionelle/ethnographische und künstlerische Veranstaltungen, Kongresse sowie andere Ereignisse, die die Ziele aus Punkt I dieses Öffentlichen Aufrufs erfüllen.
IV.
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen, nämlich:
Handelsgesellschaften, Handwerksbetriebe, Vereine, Genossenschaften, Sportverbände, Kulturinstitutionen und andere öffentliche Einrichtungen, künstlerische Organisationen.
Hinweis für Vereine – Anträge können nur von Vereinen gestellt werden, die im Vereinsregister eingetragen sind und ihre Verpflichtungen aus zuvor abgeschlossenen Förderverträgen mit der Tourismusgemeinschaft der Stadt Novi Vinodolski oder anderen öffentlichen Stellen ordnungsgemäß erfüllt haben (nachzuweisen durch eine entsprechende Erklärung, unterschrieben von der vertretungsberechtigten Person des Antragstellers).
V.
Die Tourismusgemeinschaft der Stadt Novi Vinodolski kann maximal bis zu 50 % der gesamten Kosten für die Durchführung einer einzelnen Veranstaltung übernehmen, sofern diese Kosten objektiv gerechtfertigt sind.
VI.
Die Kriterien für die Auswahl und Zuweisung von Mitteln für Veranstaltungen/Ereignisse sind wie folgt:
- Ausrichtung auf direkten gesellschaftlichen Nutzen und tatsächliche Bedürfnisse der Gemeinschaft, mit besonderem Fokus auf die Verbesserung des touristischen Gesamtangebots der Riviera Novi Vinodolski,
- Charakter der Veranstaltung – international, regional, national, lokal (bezüglich der Ausführenden/Teilnehmenden),
- Inhaltliche Qualität – außergewöhnlich, hochwertig, einfach,
- Bedeutung der Veranstaltung als Motivationsfaktor für den Besuch der Destination,
- Veranstaltungszeitraum (Vorsaison/Nachsaison: 1.1.–14.6. / 16.9.–31.12. wird gegenüber der Hauptsaison 15.6.–15.9. bevorzugt),
- Tradition und Nachhaltigkeit – wie oft die Veranstaltung bereits stattgefunden hat,
- klar definiertes und realistisch erreichbares Ziel,
- klar definierte Zielgruppe der Veranstaltung,
- klarer Zeitplan und Veranstaltungsort,
- realistisches Verhältnis zwischen Kosten und geplanten Aktivitäten,
- personelle Kapazitäten des Antragstellers zur Durchführung der Veranstaltung,
- gesicherte Kofinanzierung aus anderen Quellen.
VII.
Anträge sind ausschließlich auf den vorgeschriebenen Formularen einzureichen, die zusammen mit den Richtlinien für Antragsteller und allen weiteren Unterlagen ab dem 29. November 2024 auf der Website der Tourismusgemeinschaft der Stadt Novi Vinodolski www.tz-novi-vinodolski.hr verfügbar sind oder im Büro der Tourismusgemeinschaft, Kralja Tomislava 6, abgeholt werden können.
Weitere Informationen sind telefonisch unter +385 (0)51 244 306 oder per E-Mail an tzg-novi-vinodolski@ri.t-com.hr erhältlich.
VIII.
Die Anträge können auf zwei Arten eingereicht werden:
1. per Einschreiben in einem verschlossenen Umschlag an folgende Adresse:
TOURISMUSGEMEINSCHAFT DER STADT NOVI VINODOLSKI
(Antrag auf Öffentlichen Aufruf zur Gewährung von Unterstützung durch Sponsoring und (Mit-)Finanzierung von Veranstaltungen und anderen Ereignissen von allgemeinem Interesse)
Kralja Tomislava 6, 51250 Novi Vinodolski
– NICHT ÖFFNEN –
oder
2. persönlich durch Abgabe eines verschlossenen Umschlags mit der in Punkt 1 genannten Adresse im Büro der Tourismusgemeinschaft der Stadt Novi Vinodolski.
IX.
Der Öffentliche Aufruf bleibt bis zur Ausschöpfung der im Haushalt vorgesehenen Mittel offen, jedoch spätestens bis zum 28. Februar 2025 (maßgeblich ist auch das Versanddatum 28. Februar 2025).
X.
Die Entscheidungen über die Zuteilung von Mitteln für Sponsoring und (Mit-)Finanzierung von Veranstaltungen und anderen Ereignissen trifft der Touristenrat der Tourismusgemeinschaft der Stadt Novi Vinodolski auf Vorschlag der Bewertungskommission nach Abschluss dieses Öffentlichen Aufrufs, spätestens jedoch bis Ende März 2025.
Die Entscheidung über die Bewilligung und Zuweisung der Mittel wird auf der offiziellen Website der Tourismusgemeinschaft veröffentlicht.
XI.
Mit Antragstellern, deren Projekte zur Förderung genehmigt werden, wird ein Finanzierungsvertrag für das Jahr 2025 abgeschlossen.
